RECHTLICHES

AGB

§1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Die Entrümpelungsexperten behalten sich das Recht vor, zur Durchführung eines Auftrags weitere Transportunternehmen hinzuzuziehen.

§2 Zusatzleistungen

Unsere Leistungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Nicht vorhersehbare oder nachträglich beauftragte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

§3 Vertragskündigung

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung ohne wichtigen Grund fällt eine Gebühr von 30 % des vereinbarten Preises an. Ab 5 Werktagen vor dem Termin ist keine Kündigung mehr möglich – es wird der volle Betrag berechnet. Bei Stundenaufträgen pauschal 8 Stunden.

§4 Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillig und können nicht mit der Rechnung verrechnet werden.

§5 Kostenerstattung durch Dritte

Bei Kostenübernahme durch Behörden oder Arbeitgeber muss vorab ein entsprechender Nachweis (z. B. Kostenübernahmeschein) vorgelegt werden. Die Zahlung erfolgt direkt an uns, abzüglich etwaiger Anzahlungen.

§6 Sicherung empfindlicher Geräte

Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Geräte (z. B. Waschmaschinen, TVs, HiFi, Computer) transportsicher zu verpacken. Eine Kontrolle erfolgt nicht durch uns.

§7 Installationen

Unsere Mitarbeiter sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§8 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen möglich.

§9 Abtretung von Versicherungsansprüchen

Auf Wunsch tritt das Unternehmen dem Kunden im Schadensfall Versicherungsansprüche ab.

§10 Missverständnisse

Für Missverständnisse aus mündlichen oder nicht schriftlich bestätigten Anweisungen übernehmen wir keine Haftung.

§11 Kontrolle durch den Kunden

Der Kunde muss beim Abholen und Abliefern darauf achten, dass keine Gegenstände vergessen oder versehentlich mitgenommen werden. Die Anzahl der Kartons ist zu überprüfen und zu bestätigen.

§12 Zahlung

Die Zahlung ist nach Entladung in bar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auslandstransporten erfolgt die Zahlung vor Beladung. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, das Umzugsgut einzulagern (§ 419 HGB).

§13 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gilt Wien als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig.

§14 Rechtsgrundlage

Es gilt österreichisches Recht.

§15 Haftung

Eine Transport- und Haftpflichtversicherung ist inkludiert. Bilder und Rahmen dürfen nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliches muss sichtbar gekennzeichnet sein, sonst entfällt die Haftung. Weitere Details siehe „Haftung bei Umzügen“.

§16 Umzugskartons

Die erste Lieferung von Kartons ist kostenlos. Ab der zweiten Lieferung oder bei Abholung fallen €15 an. Verkauf zu den jeweils gültigen Preisen.

§17 Zusätzliche Lade- und Entladeorte

Jeder zusätzliche Be- oder Entladeort wird mit €40 berechnet.

§18 Schadensanzeige – Frist & Form

Sichtbare Schäden: sofort dokumentieren und innerhalb von 24 Stunden schriftlich melden.
Verdeckte Schäden: innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen. Der Nachweis, dass der Schaden während des Transports entstand, obliegt dem Kunden.
Lieferverzögerung: Ansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen schriftlich gemeldet.
Schriftform erforderlich – auch E-Mail oder Fax sind gültig.