RECHTLICHES
AGB
§1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Die Entrümpelungsexperten behalten sich das Recht vor, zur Durchführung eines Auftrags weitere Transportunternehmen hinzuzuziehen.
§2 Zusatzleistungen
Unsere Leistungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Nicht vorhersehbare oder nachträglich beauftragte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
§3 Vertragskündigung
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung ohne wichtigen Grund fällt eine Gebühr von 30 % des vereinbarten Preises an. Ab 5 Werktagen vor dem Termin ist keine Kündigung mehr möglich – es wird der volle Betrag berechnet. Bei Stundenaufträgen pauschal 8 Stunden.
§4 Trinkgelder
Trinkgelder sind freiwillig und können nicht mit der Rechnung verrechnet werden.
§5 Kostenerstattung durch Dritte
Bei Kostenübernahme durch Behörden oder Arbeitgeber muss vorab ein entsprechender Nachweis (z. B. Kostenübernahmeschein) vorgelegt werden. Die Zahlung erfolgt direkt an uns, abzüglich etwaiger Anzahlungen.
§6 Sicherung empfindlicher Geräte
Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Geräte (z. B. Waschmaschinen, TVs, HiFi, Computer) transportsicher zu verpacken. Eine Kontrolle erfolgt nicht durch uns.
§7 Installationen
Unsere Mitarbeiter sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§8 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen möglich.
§9 Abtretung von Versicherungsansprüchen
Auf Wunsch tritt das Unternehmen dem Kunden im Schadensfall Versicherungsansprüche ab.
§10 Missverständnisse
Für Missverständnisse aus mündlichen oder nicht schriftlich bestätigten Anweisungen übernehmen wir keine Haftung.
§11 Kontrolle durch den Kunden
Der Kunde muss beim Abholen und Abliefern darauf achten, dass keine Gegenstände vergessen oder versehentlich mitgenommen werden. Die Anzahl der Kartons ist zu überprüfen und zu bestätigen.
§12 Zahlung
Die Zahlung ist nach Entladung in bar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auslandstransporten erfolgt die Zahlung vor Beladung. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, das Umzugsgut einzulagern (§ 419 HGB).
§13 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt Wien als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig.
§14 Rechtsgrundlage
Es gilt österreichisches Recht.
§15 Haftung
Eine Transport- und Haftpflichtversicherung ist inkludiert. Bilder und Rahmen dürfen nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliches muss sichtbar gekennzeichnet sein, sonst entfällt die Haftung. Weitere Details siehe „Haftung bei Umzügen“.
§16 Umzugskartons
Die erste Lieferung von Kartons ist kostenlos. Ab der zweiten Lieferung oder bei Abholung fallen €15 an. Verkauf zu den jeweils gültigen Preisen.
§17 Zusätzliche Lade- und Entladeorte
Jeder zusätzliche Be- oder Entladeort wird mit €40 berechnet.
§18 Schadensanzeige – Frist & Form
        Sichtbare Schäden: sofort dokumentieren und innerhalb von 24 Stunden schriftlich melden. 
        Verdeckte Schäden: innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen. Der Nachweis, dass der Schaden während des Transports entstand, obliegt dem Kunden. 
        Lieferverzögerung: Ansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen schriftlich gemeldet. 
        Schriftform erforderlich – auch E-Mail oder Fax sind gültig.